Anforderungen seitens der INSPIRE-Richtlinie
Das Berichtswesen ist integraler Bestandteil aller Europäischen Richtlinien. In Artikel 21 regelt die INSPIRE-Richtlinie hierzu bereits sehr genau:
(1) Die Mitgliedstaaten überwachen die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastrukturen. Sie stellen die Ergebnisse dieser Überwachung der Kommission und der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung.
(2 ) Spätestens am 15. Mai 2010 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht mit einer zusammenfassenden Beschreibung folgender Aspekte:
- Koordinierung zwischen öffentlichen Anbietern und Nutzern von Geodatensätzen und -diensten und zwischengeschalteten Stellen, Beziehung zu Dritten und Organisation der Qualitätssicherung;
- Beitrag von Behörden oder Dritten zum Betrieb und zur Koordinierung der Geodateninfrastruktur;
- Informationen über die Nutzung der Geodateninfrastruktur;
- Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten durch Behörden;
- Kosten und Nutzen der Umsetzung dieser Richtlinie.
(3) Erstmals spätestens am 15. Mai 2013 und danach alle drei Jahre übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht mit aktualisierten Informationen zu den in Absatz 2 genannten Aspekten.
In der zugehörigen Durchführungsbestimmung werden insbesondere Indikatoren definiert, nach denen die Quantifizierung und qualitative Überprüfung des Aufbaus der GDI im jeweiligen Mitgliedstaat möglich wird. Dadurch können beispielsweise Aussagen getroffen werden, für wie viel Prozent der Landesfläche eines Mitgliedstaates bereits Geodaten eines bestimmten Geodatenthemas konform zu den Vorgaben von INSPIRE bereit gestellt werden.
Aufgrund der hier geforderten Informationen ist zur Erfüllung dieser Aufgabe in erster Linie die nationale Anlaufstelle für INPSIRE, innerhalb der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) - entsprechend der bestehenden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern - die Koordinierungsstelle GDI-DE, zuständig.
Aktueller Stand und Ausblick
Die Durchführungsbestimmung zum Monitoring und Berichtswesen wurde vom INSPIRE-Komitee am 19.12.2008 mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet. Die als "Entscheidung der Kommission" am 11.06.2009 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Durchführungsbestimmung gilt ab dem 05.06.2009. Der Technische Leitfaden für die Erfassung der einzelnen Indikatoren zum Monitoring wurde in der aktuellen Version am 18.01.2011 veröffentlicht.
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